Wo darf ich mit meinem Elektroroller fahren?

Elektro-Scooter, deren Leistung bis zu 500 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h oder 25 km/h (mit zusätzlicher Tretunterstützung) beträgt, dürfen auf normalen Velowegen und Trottoirs fahren, die auch für Velos erlaubt sind.

Bei parallel verlaufenden Wegen ist der Veloweg zu benutzen. Sogar in Fussgängerzonen, die mit dem ZusatzVelofahren gestattet ausgewiesen sind, darf im Schritttempo durchfahren werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit gibt es hierfür nicht.

Elektro-Scooter mit einer höheren Maximalgeschwindigkeit als 45 km/h und einer Leistung von 1.000 Watt müssen die Fahrbahn wählen. Ausnahme bilden Radstreifen mit unterbrochener Linie, die allerdings nur benutzt werden dürfen, wenn der Fahrradverkehr nicht behindert wird.

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