Die Begriffe Elektroroller, E-Scooter und E-Trottinett werden im Alltag oft vermischt. Rechtlich zählt die tatsächliche Fahrzeugklasse. Prüfe deshalb die angebotene Ausführung und die Fahrzeugunterlagen, bevor du aus einer Modellbezeichnung auf die zulässige Nutzung schliesst.
25 km/h mit Sitz und 20 km/h ohne Sitz unterscheiden
Für Leicht-Motorfahrräder nennt das ASTRA einen elektrischen Antrieb bis 25 km/h bei Fahrzeugen mit Sitzgelegenheit. Ohne Sitz, etwa beim E-Trottinett, liegt die Grenze bei 20 km/h. Zur leichten Kategorie gehören weitere Anforderungen, darunter höchstens 0,5 kW Motorleistung und höchstens 250 kg Gesamtgewicht. Die Geschwindigkeitsangabe allein genügt daher nicht zur Einstufung.
Die wichtigsten Regeln für leichte Elektroroller
| Frage | Grundregel |
|---|---|
| Führerausweis | Ab 14 Jahren Kategorie M; ab 16 Jahren ohne Führerausweis. |
| Kontrollschild | Für diese Fahrzeugklasse nicht erforderlich. |
| Helm | Nicht obligatorisch, aber empfohlen. |
| Licht | Auch tagsüber einschalten. |
| Verkehrsflächen | Grundsätzlich wie Velos; Radwege und Radstreifen benutzen, wo vorgeschrieben. Gewöhnliche Trottoirs sind nicht erlaubt. |
Örtliche Signale und die konkrete Fahrzeugausführung bleiben zu beachten. Ein Helm ist auch dort sinnvoll, wo keine Pflicht besteht.
Zu zweit fahren: Ausstattung prüfen
Ein langer Sitz allein ist keine Bestätigung für eine zweite Person. Der Roller muss für die zusätzliche Person eingerichtet sein; insbesondere müssen passende Sitz- und Fussstützmöglichkeiten sowie die zulässige Belastung berücksichtigt werden. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf niemanden mitführen. Kläre die vorgesehene Personenzahl anhand der Fahrzeugunterlagen.
Schnellere Roller separat einordnen
Die Regeln oben gelten nicht pauschal für Modelle mit höherer Geschwindigkeit oder einer anderen Fahrzeugklasse. Dort können ein Kontrollschild, eine andere Fahrberechtigung, Versicherung und Helm vorgeschrieben sein. Unser Beitrag zum Führerausweis hilft bei den nächsten Fragen. Für eine verbindliche Einordnung ist das Strassenverkehrsamt zuständig.
Deine Unterlagen vor der ersten Fahrt
- Genaue Modellbezeichnung und Ausführung festhalten.
- Fahrzeugklasse, Leistung und Geschwindigkeit anhand der Unterlagen klären.
- Fahrberechtigung und gegebenenfalls Zulassung prüfen.
- Versicherungsschutz für das konkrete Fahrzeug mit dem Versicherer besprechen.
- Bremsen, Licht, Reifen und die vorgesehene Beladung kontrollieren.
Änderungen an Geschwindigkeit, Leistung oder sicherheitsrelevanten Komponenten können die rechtliche Einordnung und Betriebssicherheit verändern. Lass offene Fragen vor einem Umbau fachlich klären.
Bei Meinroller in Dietikon besprechen wir mit dir die angebotene Ausführung und die Unterlagen. Bring bei Fragen zu einem vorhandenen Fahrzeug möglichst Modellname und Dokumentation mit.
Fachliche Grundlage: ASTRA – Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, Stand 1. Juli 2025. Redaktion: Meinroller.ch · Stand 3. Oktober 2026.
Fachliche Grundlage: Kanton Zürich – Elektro-Trendfahrzeuge. Redaktion: Meinroller.ch · Stand 3. Oktober 2026.
Persönlich klären in Dietikon
Meinroller.ch verbindet Beratung, Verkauf und eine eigene Werkstatt am Rapidplatz 3 in 8953 Dietikon. Nenne uns dein Modell und dein Anliegen, damit wir den nächsten Schritt mit dir abstimmen können.